Die Bestattungsanstalt Unschwarz hilft Ihnen bei der Unternehmensgründung - Wir bieten Know-How und Kapital

 Häufige Fragen und Antworten zur
Unternehmensgründung

 
   
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Aktuell:

     
    Besonders in Salzburg, Linz, Graz Tiroler Unterland und Kärnten- aber auch fast allen anderen Regionen - würden wir gerne mit Ihnen Bestattungen gründen (aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht dort, wo schon ein Partner von uns seinen Sitz hat).
   
   

Hier geht's zu unseren "fachlichen" Websites und einigen erfolgreichen Gründungsbeispielen:

bestattung-unschwarz.at

der-faehrmann.at

     
     
     
 
  • Handelt es sich bei diesem Angebot um ein Franchise-System?
    Nein. Bei einem Franchise-System müssten die Franchise-NehmerInnen selbst über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen, welche im Bestattungsgewerbe ja sehr schwer zu erhalten ist. Wir bieten Unternehmenskonstruktionen, bei denen wir als Gewerbeberechtigte die Geschäftsführung übernehmen und wie ein Franchise-Geber Know-How und Konzept sowie weitere Unterstützung bieten.

  • Wie sehen die Beteiligungsbedingungen genau aus?
    Die sind immer genau auf den individuellen Fall zugeschnitten. Beispielsweise könnte eine Gesellschaft gegründet werden, in die Sie das empfohlene Mindesteigenkapital in Höhe von € 15.000,- und Ihre Arbeitskraft einbringen, wir Know-How und unsere Geschäftsführungstätigkeit und ein Investor das Restkapital.

  • Muss bei einer Gründung das Konzept Unschwarz verwirklicht werden oder besteht Gestaltungsspielraum?
    Wir können auch ein Bestattungsunternehmen ganz nach Ihren Vorstellungen gründen, empfehlen aber das bewährte Konzept Unschwarz, welches auf geringen Kapitaleinsatz, geringe Fixkosten und höchste Kundenorientierung setzt.

  • Was ist, wenn man kein Eigenkapital mitbringen kann?
    Wir bestehen auf mindestens € 5.000,- Eigenkapital, weil wir dies als Zeichen dafür sehen, dass es Ihnen ernst ist. Wir möchten unsere Kapazitäten nicht durch unernste Versuche binden.

  • Kann man ein Bestattungsunternehmen auch nebenberuflich betreiben?
    Ja, wenn der Zweitberuf genügend zeitliche Flexibilität zulässt. Dann ist dieser als fixe Einkommensquelle während der Anfangsphase sogar ein Vorteil. Wenn Sie unselbständig tätig sind, könnte evtl. Unvereinbarkeit mit dem Zweitberuf vorliegen (Konkurrenzverbot oder ethische Bedenken bei aktivem Pflegepersonal).

  • Muss man Erfahrung im Bestattungwesen haben?
    Nein. Typischem Bestattungspersonal fehlt - durch Betriebsblindheit - vielleichtsogar der Blick für's Wesentliche. Quereinsteiger - besonders aus Sozial-, Organisationsberufen oder mit psychologischer/philosophischer Ausbildung, aber auch aus sonstigen Branchen - sind eher glaubwürdig und unvoreingenommen, was Ihre AuftraggeberInnen zu schätzen wissen. Sämtliches Fachwissen können Sie sich leicht aneignen, Persönlichkeit und Einstellung müssen Sie mitbringen.

  • Wie lange dauert die Ausbildungszeit?
    Die "Ausbildungszeit" wird individuell vereinbart und dauert nicht lange, da man als BestatterIn nicht sehr viel "technisches" Wissen benötigt. Die wichtigsten Eigenschaften kann man ohnehin nicht lernen. Der beste Lehrmeister ist die Praxis, während der Sie ausreichend unterstützt werden. Grundsätzlich steht einem Start innerhalb weniger Wochen nichts im Wege.

  • In welchen Gegenständen wird man ausgebildet?
    Die wesentlichsten Bereiche sind: Bestattungsrecht, Hygienische Grundversorgung, Kundengespräch, Bestattungsorganisation

  • Wie hoch ist mein Risiko?
    Sie haften nur mit Ihrem eingebrachten Kapital und NICHT mir Ihrem Privatvermögen. Die unbeschränkte Haftung übernehmen grundsätzlich wir. Je nach Vertragsgestaltung und den persönlichen Umständen können auch andere Varianten günstiger sein.

 

  Fragen und Antworten
 
Bestattungsanstalt Unschwarz, Bangarten 22, FL-9490 Vaduz, RegNr. 0002.211.249-9