Die Bestattungsanstalt Unschwarz hilft Ihnen bei der Unternehmensgründung - Wir bieten Know-How und Kapital
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Rechtsgrundlagen für
das Bestattungsgewerbe

 
   
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Aktuell:

     
    Besonders in Salzburg und Linz, aber auch fast allen anderen Regionen - würden wir gerne mit Ihnen Bestattungen gründen (aus rechtlichen Gründen nicht dort, wo schon ein Partner von uns seinen Sitz hat).
   
   

Hier geht's zu unseren "fachlichen" Websites und einigen erfolgreichen Gründungsbeispielen:

bestattung-unschwarz.at

der-faehrmann.at

Autal Naturbestattung KG
"Fuchs & Hase"

     
     
     
 

Bestattungsrecht ist in Österreich Sache der Bundesländer, wegen der doch gleich gelagerten Probleme aber fast einheitlich und ohne große Unterschiede geregelt. Innerhalb welcher Fristen die Bestattung zu erfolgen hat, welche Hinterbliebenen welche Rechte und Pflichten haben, welche Bestattungsart erlaubt und ob Sarg bzw. Urne nur auf Friedhöfen oder auch außerhalb beigesetzt werden können, regeln beispielsweise diese Landesgesetze.

Der Zugang zum Bestattungsgewerbe und die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Bestattungswesen ist wiederum Sache des Bundes und in ganz Österreich einheitlich durch Gewerbegesetze geregelt.

Die Gewerbeordnung bestimmt, dass Bestattungsdienstleistungen, wenn sie gewerblich (also gegen Entgelt und öfter) erbracht werden sollen, nur von Inhabern einer Gewerbebewilligung erbracht werden dürfen. Dies gilt auch für die Abhaltung von Trauerfeiern, weshalb beispielsweise RitualbegleiterInnen nicht einfach Abschiedsfeiern durchführen dürfen, obwohl sie dafür besser qualifiziert wären als typische BestatterInnen. Die strengen Gewerbezugangsbestimmungen sind von den etablierten BestatterInnen und ihrer Bestatter-Innung gewollt, damit keine Konkurrenz aufkommt und der aufgeteilte Markt nicht mit JungunternehmerInnen geteilt werden muss.

Nur wer eine österr. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat UND zwei Jahre Praxiszeit im Bestattungsgewerbe nachweisen kann (oder eine entsprechend längere Zeit ohne Prüfung) hat Chancen auf eine Gewerbebewilligung. Mit unserer Hilfe geht's freilich leichter.

Um Verstorbene einbalsamieren (konservieren) oder nach Unfällen wieder ansehnlich (rekonstruieren) machen zu dürfen, muss man über eine Zusatzausbildung in Thanatologie verfügen.

Zusätzlich gibt's verschiedene internationale Abkommen, welche die Überführung eines Leichnams regeln. Und selbstverständlich spielt auch das Europarecht in den Mitgliedsstaaten eine Rolle, wenn Bestattungsdienstleistungen grenzüberschreitend im EWR erbracht werden sollen.

 

  Bestattungsrecht
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