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Rechtsgrundlagen für
das Bestattungsgewerbe

 
   
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Aktuell:

     
    Besonders in Salzburg und Linz, aber auch fast allen anderen Regionen - würden wir gerne mit Ihnen Bestattungen gründen (aus rechtlichen Gründen nicht dort, wo schon ein Partner von uns seinen Sitz hat).
   
   

Hier geht's zu unseren "fachlichen" Websites und einigen erfolgreichen Gründungsbeispielen:

bestattung-unschwarz.at

der-faehrmann.at

Autal Naturbestattung KG
"Fuchs & Hase"

     
     
     
 

Hier finden Sie die Gesetzestexte:
Die Republik Österreich bietet auf der Website www.ris2.bka.gv.at (klick) fast alle Rechtsnormen in der geltenden Fassung zum Download an.
Wählen Sie zuerst zwischen

  • Bundesrecht (für beispielsweise gewerbliche Normen) und
  • einem Bundesland (für dort geltendes Bestattungsrecht.

In der Suchmaske geben Sie beispielsweise "Bestattung" oder "Leiche" oder "Sarg" oder "Urne" ein, um eine Liste mit einschlägigen Rechtsnormen zu erhalten, von denen Sie eine geltende Fassung auswählen und lesen können. Verschaffen Sie sich dort einen Überblick.

Das Bestattungsrecht enthält einige Bestimmungen, die verfassungsrechtlich bedenklich und möglicherweise verfassungswidrig sind oder zumindest nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. Da im Bestattungswesen nur sehr wenige Akteure praktisch involviert sind (Totenbeschauärztin oder -arzt, BestatterIn, StandesbeamtIn) gibt es kaum Druck auf den Gesetzgeber etwas zu ändern. Diese Akteure haben oft unabhängig vom Gesetzestext eine funktionierende Verwaltungspraxis entwickelt und keinen Grund, Änderungsvorschläge an den Gesetzgeber weiter zu leiten. Und die Bevölkerung kommt meist nur aus Anlass eines Todesfalls mit dem Bestattungsrecht in Kontakt und Hinterbliebene nehmen in dieser Situation verständlicherweise alles hin, wie es ihnen mitgeteilt wird.

Besonders tragisch ist dies, wenn wenig Geld für die Bestattungskosten vorhanden ist und Hinterbliebenen das Mitspracherecht bei der Durchführung einer sogenannten "Sozialbestattung" abgesprochen wird. Diesen Trauerfamilien wird oft genug die unwiederbringliche Chance eines schönen und tröstlichen Abschieds genommen. Spezialisten unseres Unternehmens beraten auch in dieser Situation und ermöglichen so gut wie immer die Erfüllung sinnvoller Wünsche.

 

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